27.05.2021
GEDANKEN ZUM NEUBAU DES PÄHLER RATHAUSES

Werter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

leider haben wir ja nicht die Möglichkeit, unsere Ideen und Anregungen zum Rathausneubau direkt in der Planungsrunde an Frau Schreiber heranzutragen. Deshalb möchten wir auf diesem Weg unser Anliegen zur Diskussion stellen. Unsere wesentliche Anregung zum Neubau des Rathauses ist nämlich der Gedanke, das neue Gebäude ohne Sitzungssaal zu planen. Wir sehen darin eine Vielzahl von Vorteilen und nur wenige Nachteile. Natürlich benötigt die Gemeinde einen Sitzungssaal für die öffentlichen Gemeinderatssitzungen, dafür würden wir weiterhin das PGZ als ideale Räumlichkeit bevorzugen.

Unsere wichtigsten Gründe:
 
Akzeptanz bei den Bürgern
Im Moment gibt es außerhalb des Gemeinderates große Vorbehalte gegenüber einem Rathausneubau. Auch die Argumentation, dass wir das alte Rathaus für die schulische Nutzung benötigen, greift bei vielen Bürgern nicht. Das Ziel der Planungsphase muss deshalb auch sein, dass die Bürger die Notwendigkeit des Gebäudes und deren Funktionen erkennen und akzeptieren.

Unbestritten ist, dass die Verwaltung funktionelle Räume und moderne Arbeitsplätze benötigt. Die Verwaltung besteht aber derzeit aus sieben Mitarbeitern. Das ist den Bürgern im Ort durchaus bekannt. Das neue Gebäude, das Bauvolumen und die Wirkung des Gebäudes müssen diesem Sachverhalt Rechnung tragen und in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen. Das sehen wir im Moment so noch nicht.

Da der Sitzungssaal bei einem Rathausneubau der Raum ist, der das Bauvolumen und die Dimensionierung des Gebäudes am meisten beeinflusst, könnte hier eine wichtige Veränderung getroffen werden, um ein im Ort akzeptiertes Gebäude zu bauen.  
 
Reduzierung der Baukosten
Ohne Sitzungsaal könnte der Rathausneubau ausschließlich für die sonstigen öffentlichen und nichtöffentlichen Funktionen wie Trauungen, kleinere Besprechungen usw. geplant werden. Der Neubau ließe sich somit auf die Hauptfunktionen, als Arbeitsplatz für die Verwaltung, konzentrieren.

Durch den Wegfall des Sitzungssaales besteht daher die Gelegenheit, den Baukörper deutlich kleiner ausfallen zu lassen. Auch könnten verschiedene Nebenräume, die für den Sitzungsbetrieb notwendig sind, entweder komplett entfallen oder deutlich kleiner und wirtschaftlicher ausgeführt werden.

Auch die Gestaltung des Außenbereiches könnte sich mehr auf die Funktion eines Verwaltungsgebäudes beschränken. Aufwendige Aufwertungen der Freifläche sind eventuell nicht mehr bzw. nur in einem reduzierten Umfang notwendig. Ebenso könnte sich das Gebäude in repräsentativer Hinsicht deutlich zurücknehmen, was sich auch auf die Baukosten auswirken wird. Die Einhaltung des Baukostenlimits von ca. 2,7 Mio. € wird sich dann leichter realisieren lassen.  
 
Geringere Anzahl an Stellplätzen
Frau Schreiber ist ja in ihrer kurzen Vorstellung schon auf die schwierige Stellplatzsituation an der kleinen Schule eingegangen. Diese Situation könnte man mit dem Wegfall des Sitzungssaals etwas entspannen. Wenn kein Sitzungsraum gebaut wird, müssen auch weniger Stellplätze auf Grundlage der gültigen Stellplatzsatzung geschaffen werden. Gerade weil diese Stellplätze auch nur für den drei- oder vierwöchigen Sitzungsturnus vorgehalten werden müssen. Die Ausweisung der erforderlichen Stellplätze wird dadurch einfacher und die Notwendigkeit einer Tiefgarage kann ausgeschlossen werden. Am PGZ sind diese Stellplätze für die Sitzungen bereits in ausreichender Zahl vorhanden.
 
Lage am Ortsrand
Viele Bürger sind der Ansicht, dass der Standort für das Rathaus nicht passt. Ein Rathaus gehört nach der Meinung vieler in den Ort und nicht an den Ortsrand. Wenn man auch zukünftig das PGZ für die Sitzungen benutzt, bliebe eine der wichtigsten öffentlichen Funktionen eines Rathauses, die öffentliche Gemeinderatssitzung, nach wie vor mitten im Ort erhalten. Am Ortsrand werden somit nur die Arbeitsplätze der Verwaltung und die organisatorischen Tätigkeiten platziert, die regelmäßigen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit finden weiterhin zentral im Ort statt.  
 
Ausstattung des PGZ
Das PGZ müsste für den dauerhaften Sitzungsbetrieb in Sachen Mobiliar, z.B. Mikrofonanlage oder/und Akustikmaßnahmen, aufgerüstet werden. Diese Maßnahmen sind aber auch in einem Neubau notwendig, werden somit nur in einem anderen Gebäude umgesetzt. Die tatsächlichen Mehrkosten dürften sich in Grenzen halten.

Der größte Nachteil bei der Einbeziehung des PGZ für die Sitzungen ist, dass für den Sitzungsbetrieb die Räumlichkeiten immer gesondert vorbereitet werden müssen. Dieser Mehraufwand fällt unbestritten an. In Zahlen ausgedrückt: Für jede Sitzung sind eventuell zur Vor- und Nachbereitung zusätzlich ca. 6 Arbeitsstunden notwendig. Bei einem Stundensatz von ca. 45,00 € würden dann je Sitzung Kosten in Höhe von € 270,00 € anfallen. Bei 15 bis 18 Sitzungen im Jahr muss man also mit ca. € 4.000,00 bis 5.000,00 € zusätzlichen Personalkosten kalkulieren bzw. in Relation zu den Baukosten eines Sitzungssaales setzen.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile ist es aus unserer Sicht deshalb gerechtfertigt, den Sitzungssaal im Rathausneubau zur Diskussion zu stellen.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Baierl, Mirja Mattes, Dr. Torsten Blaich 

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