06.02.2020
Gemeinderatssitzung

 

Großprojekte mit erheblichen Unwägbarkeiten

Gleich zwei Pähler Großprojekte standen auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 6. Februar 2020, die außerplanmäßig offenbar kurzfristig anberaumt worden war. Die genaue Zielrichtung der Sitzung erschloss sich allem Anschein nach auch so manchem Gemeinderatsmitglied nicht, trotzdem gab es einige Festlegungen des Gremiums. Vorläufiges Fazit: Dass die beiden großen Gemeindevorhaben offensichtlich ohne umfassende Debatten und öffentliche Beteiligung realisiert werden sollen, erscheint nach dem Verlauf des Abends mehr denn je als fragwürdig.

 

Rathausneubau mit eigenwilliger Kostenplanung

Um den als alternativlos deklarierten Rathausneubau voranzutreiben, einigte man sich darauf, nach einem Architektenbüro zu suchen, das das neue Gebäude nunmehr planen soll. An den nach wie vor üppigen Raumdimensionen, die sich die Gemeinde genehmigen möchte, wurde festgehalten, zaghaft vorgetragene Bedenken aus dem Gemeinderat wurden nicht ernsthaft weiterverfolgt. Einzig die Mittagsbetreuung soll nicht mehr im Neubau untergebracht werden, sondern im alten Rathaus, das für Schulzwecke umgerüstet werden soll. Der neutrale Zuhörer hätte einem anderen Vorgehen wohl auch kaum folgen können.

Um eine europaweite Ausschreibung des Rathausneubaus zu vermeiden, die ab einer Bausumme von 2,7 Mio. Euro eigentlich vorgeschrieben wäre, setzte der Gemeinderat unter Führung des Bürgermeisters eine anvisierte Bausumme von 2,5 Mio. Euro fest. Wie ein derartiger Bau für diesen Betrag trotz der großzügigen Raumwünsche und trotz der Entscheidung für eine kostenintensive Unterkellerung möglich sein soll, bleibt offen: Schon die Machbarkeitsstudien kamen bekanntlich auf reine Baukosten, die sich zwischen 2,9 und 3,9 Mio. Euro bewegten. In aller Öffentlichkeit und wider besseren Wissens entschied man sich dennoch, den Schwellenwert formal zu unterlaufen.

Was generell das Problem einer europaweiten Ausschreibung sein soll, blieb indes dem Zuhörer unklar: Nicht umsonst ist ein Schwellenwert gesetzlich vorgeschrieben, um bei großen Bauvorhaben durch breite Bekanntmachung den Bürger vor zu hohen Kosten zu schützen und die Chancen zu erhöhen, möglichst günstige Angebote zu erhalten und den Haushalt zu schonen. Auch weshalb das Argument der Pähler Verwaltung, man würde bei einer europaweiten Ausschreibung einen Rechtsanwalt benötigen, vom Ratsgremium als so heikel betrachtet wurde, dass man den Grenzwert zu umgehen versucht, ist kaum nachvollziehbar. Die Anforderung an eine Kommune, transparent und seriös zu arbeiten, sollte die Mitwirkung eines Juristen eigentlich jederzeit erlauben.

 

Großdimensioniertes Neubaugebiet in Fischen

Neben dem Rathausneubau und zahlreichen Straßenerschließungen hat sich die Gemeinde ein weiteres ausgreifendes Projekt vorgenommen: das Neubaugebiet „Kapellenfeld“ in der Verlängerung der „Eichenstraße“ in Fischen. Vordiskutiert wurden in der Sitzung mehrere Bebauungsvarianten mit Ringschluss oder mit Stichstraßen. Zwischen rund 40 und 80 Wohneinheiten sind derzeit vorgesehen.

So erforderlich es ist, in der Gemeinde für Baugrund zu sorgen, so wenig Bedenken herrschen augenscheinlich im Gemeinderat gegen die weitere Zersiedelung Fischens durch dieses Baugebiet. Statt auf eine innere Verdichtung zu zielen und das dringend benötigte Fischener Ortszentrum weiterzuentwickeln, wird das „Kapellenfeld“ wie der Rathausneubau am Ortsrand in sensibler Natur und bewahrenswerter Landschaft entstehen. Stadtplanerische Strategien und nachhaltige Dorfentwicklung spielen augenscheinlich keine gewichtige Rolle bei diesem Projekt.